Privathaftpflicht Kinder

Minderjährige Kinder sind in aller Regel in der Privathaftpflicht der Eltern mit eingeschlossen.

 Folgende wichtige Einschlüsse sollten u.a. mitversichert sein!

  • Mindestens 20 Mio € Versicherungssumme.
  • Inovationsklausel
  • Forderungsausfall ohne Selbstbeteiligung incl. Einschluss von Vorsatzschäden
  • Rechtsschutz zum Forderungsausfall
  • echter Opferschutz
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder
  • Teilnahme am fachpraktischen Unterricht
  • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
  • Einschluss von Schäden an gemieteten und geliehenen Gegenständen
  • Einschluss von Gefälligkeitsschäden 

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Hausratversicherung und Kinder

 

Empfohlene sehr wichtige Einschlüsse!

  • Einschluss grob fahrlässig verursachte Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme. Eine Begrenzung auf z.Bsp.10.000,- € Maximalentschädigung hilft bei einem 100.000,- € Schaden sicher nicht allzuviel.
  • Verzicht auf Mindesteinbruchsicherung.
  • Elementarschäden einschließen.
  • Verzicht auf Anrechnung bei Verletzung von Obliegenheiten und Sicherungsvorschriften.

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Wohngebäudeversicherung und Kinder


 

Auf den Einschluss grob fahrlässig verursachte Schädenbis zur Höhe der Versicherungssumme sowie Verzicht auf Anrechnung bei Verletzung von Obliegenheiten und Sicherungsvorschriften ist bei Wohneigentum gleichfalls zwingend zu achten.

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