Ersatz bei Miet- und laufenden Mietnebenkosten.
Sachschäden durch mutwillige Beschädigung oder bei Abhandenkommen infolge eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens Vers.summe 10.000, 20.000 oder 30.000 €.
Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten.
Erstattung von Reinigungs- und Renovierungskosten.
Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung und Ungezieferbefall.
Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung, z.B. durch unterlassenes Lüften oder Säubern oder Tod des Mieters.